Information zu den Gebäudeeinführungen

in letzter Zeit häufen sich die Fragen der Bauherren und Baufirmen, welche Gebäudeeinführungen zulässig sind und welche nicht eingebaut werden dürfen. Grundsätzlich gilt für Gas‐ und Wasserdurchführungen die Technische Regel DVGW VP 601 (März 2007). Hier gelten unter Punkt 4.5 Gas‐ und Wasserdichtheit der eingebauten Hauseinführung: Hauseinführungen sind gas‐ und wasserdicht (1 bar) auszuführen. Die bisher teilweise üblichen Aussparungen mit KG‐Rohr, PVC‐Rohr, usw. sind somit nicht mehr zugelassen. Derartige Gebäudeeinführungen dürfen aus Gewährleistung‐ und Versicherungstechnischen Gründen nicht mehr verwendet werden und werden somit von unserem Zweckverband abgelehnt.

Es sind nur noch folgende Gebäudeeinführungen nach DVGW VP 601 zugelassen:

In Gebäuden mit Keller:

‐ als Einzeleinführung für Trinkwasser:

  als Kernlochbohrung DN 100 mm oder
  mit einbetoniertem zugelassenen Futterrohr

‐ als Mehrsparteneinführung für mehrere Versorgungsträger:

  als Kernlochbohrung DN 200mm oder
  mit einbetoniertem zugelassenen Futterrohr

In Gebäuden ohne Keller:

‐ als Einzeleinführung für Trinkwasser:
  mit in die Bodenplatte eingebundenes Futterrohr mit flexiblem Mantelrohr DN 75 mm

- als Mehrsparteneinführung für mehrere Versorgungsträger:
  mit in die Bodenplatte eingebundenes Futterrohr mit flexiblen Mantelrohren DN 75 mm,
  verschiedene Ausführungen erhältlich (rund oder in Reihe)
  für den überbauten Bereich müssen biegesteife Leerohre DN 75mm verwendet werden.


Wichtig!
Der Einbau von zugelassenen Futterrohren oder Kernlochbohrungen hat bauseits zu erfolgen und ist keine Leistung des Wasserversorgungsverbandes Futterrohre können beim Zweckverband bezogen werden. Einzeleinführungen und Mehrsparteneinführungen für Kellerwände und Bodenplatten werden vom Zweckverband geliefert und eingebaut. Futterrohre oder Rohbauteile bei Mehrsparten sind vom Bauherren, bzw. Baufirma fachgerecht einzubauen. Die Anforderungen der anderen Versorgungsträger sind zu beachten und mit diesen abzustimmen.