Wasseranschluss für Neubauten

Der Zweckverband plant, organisiert, baut die Trinkwasseranschlüsse für Neubauten in den Mitgliedsgemeinden und auf Anfrage in andern Gemeinden.

Einreichung des Baugesuches, bei Baufreistellung, ansonsten über das örtliche Bauamt. Wir machen Ihnen eine Vorschlag mit Planauskunft über die Anschlussmöglichkeit und der Leitungsführung. Nach Wunsch erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag über die Leitungsverlegung. Die Tiefbauarbeiten sind bauseits zu stellen. Nach Erteilung der Baugenehmigung und vor Baubeginn sollte der Wasserantrag beim Zweckverband gestellt werden und eventuell, wenn benötigt und eine Leitung vorhanden ist, den Bauwasserantrag. 
Alle Benötigten Materialien zur Verlegung werden vom Zweckverband geliefert.

Der Hausanschluss wird nach Terminabsprache (mind. drei Tage vorher) und des fertig gestellten Grabens einschließlich des Wanddurchbruchs für die Mauerdurchführung vom Zweckverband ausgeführt. Die Wasserleitung wird in einem hochwertigen Kunststoffrohr aus PE 100 TS in den Nennweiten Da 40, 50 und 63 in 6 m Stangen verlegt. Bei Bedarf und nach Beantragung kann die Leitung auch in ein Schutzrohr verlegt werden. Die Mindestüberdeckung der Wasserleitung liegt bei 1m. Die Hauseinführung wird in zwei verschiedenen Varianten ausgeführt. Der normale Trinkwasseranschluss als Einzelverlegung wird mit einer Einsparten-Mauerdurchführung gebaut. Bei Mehrfachanschlüssen (Wasser, Gas; Strom und Telekommunikation) liefern und montieren wir nach Wunsch auch eine Mehrsparten-Mauerdurchführung. Beide Mauerdurchführungen sind Druckwasserdicht und nach der Montage durch den Zweckverband komplett geschlossen. Für die Einzeldurchführung wird ein Hülsrohr oder Kernbohrloch DN 100 mm + / - 2mm benötigt, für die Mehrsparte DN 200 mm + / - 2mm . Die Hülsrohre können auch beim Zweckverband vorab abgeholt werden.

Nach Fertigstellung der Hausinstallation muss, vor Einzug, die Fertigmeldung  durch Ihren Installateur für Wasserzählereinbau und Abnahme der Installation eingereicht werden. Wasserabnahme mit Bauwasserzähler oder mit einem Passstück sind nicht erlaubt. Alle Antragsformulare können Sie hier über die vorgenannten "Links" oder über die Seite Download-Anträgeaufrufen.