Organisch gebundener Kohlenstoff  - TOC

Sachstand nach Trinkwasserverordnung:

Der TOC - abgeleitet vom Englischen "total organic carbon" - ist als Parameter zur Erfassung des Gesamtgehaltes an den organischen in der Regel natürlichen Wasserinhaltsstoffen (Huminstoffen) analog zur neuen EG-Trinkwasserrichtlinie neu in die Trinkwasserverordnung aufgenommen worden. Der TOC ist Bestandteil der Anlage 3 Indikatorparameter. Ein zahlenmäßiger Grenzwert ist nicht vorgesehen. Da organisch gebundener Kohlenstoff als natürlicher Inhaltsstoff in Gewässern vorkommt, liegt eine Basis für eine Begründung von Höchstkonzentrationen nicht vor. Die ursprüngliche vorgesehene Freistellung von der Messverpflichtung für Wasserversorger mit einer Wasserabgabe unter 10.000 m³/Tag ist angesichts der neuen DIN 50 930 Teil 6 vom Bundesrat gestrichen worden. Das bedeutet, dass der TOC in allen Wasserversorgungsanlagen unabhängig von ihrer Abgabemenge bestimmt werden muss. Die neue DIN-Norm regelt den Einsatzbereich von Kupfer in der Hausinstallation und sieht dort neben anderen Vorgaben den TOC - Wert bis 1,5 mg/l als Einsatzgrenze für den Einbau von Kupferrohren vor.

TOC-Werte des Eigenwassers der Eislinger Gruppe 2023:

Pumpwerk Eislingen:0,70 mg(C)/l 
Pumpwerk Süßen:0,70 mg(C)/l   
Pumpwerk Mühlhausen:0,70 mg(C)/l