Wasseranschluss für Neubauten
Der Zweckverband plant, organisiert, baut die Trinkwasseranschlüsse
für Neubauten in den Mitgliedsgemeinden und auf Anfrage in andern Gemeinden.
Vorgang:
Einreichung des Baugesuch bei Baufreistellung ansonsten über das örtliche
Bauamt. Wir machen Ihnen eine Vorschlag mit Planauskunft über die
Anschlussmöglichkeit und der Leitungsführung. Nach Wunsch erstellen wir Ihnen
einen Kostenvoranschlag über die Leitungsverlegung. Die Tiefbauarbeiten sind
bauseits zu stellen.
Nach Erteilung der Baugenehmigung und vor Baubeginn sollte der
Wasserantrag beim Zweckverband gestellt werden und
eventuell, wenn benötigt und eine Leitung vorhanden ist, den
Bauwasserantrag.
Alle Benötigten Materialien zur Verlegung werden vom Zweckverband
geliefert.
Der Hausanschluss wird nach Terminabsprache
(mind. drei Tage vorher) und des fertig gestellten Grabens einschließlich des
Wanddurchbruchs für die Mauerdurchführung vom Zweckverband ausgeführt.
Die Wasserleitung wird in einem hochwertigen Kunststoffrohr aus PE 100 TS in den
Nennweiten Da 40, 50 und 63 in 6 m Stangen verlegt. Bei Bedarf und nach
Beantragung kann die Leitung auch in ein Schutzrohr verlegt werden. Die
Mindestüberdeckung der Wasserleitung liegt bei 1m. Die Hauseinführung wird in
zwei verschiedenen Varianten ausgeführt. Der normale Trinkwasseranschluss als
Einzelverlegung wird mit einer Einsparten-Mauerdurchführung gebaut. Bei
Mehrfachanschlüssen (Wasser, Gas; Strom und Telekommunikation) liefern und
montieren wir nach Wunsch auch eine
Mehrsparten-Mauerdurchführung. Beide
Mauerdurchführungen sind Druckwasserdicht und nach der Montage durch den
Zweckverband komplett geschlossen.
Für die Einzeldurchführung wird ein Hülsrohr oder Kernbohrloch DN 100 mm
+ / - 2mm benötigt, für die
Mehrsparte DN 200 mm + / - 2mm . Die
Hülsrohre können auch beim Zweckverband vorab abgeholt werden.
Nach Fertigstellung der Hausinstallation muss,
vor Einzug, die Fertigmeldung
durch
Ihren Installateur für Wasserzählereinbau und Abnahme der Installation
eingereicht werden. Wasserabnahme mit Bauwasserzähler oder mit einem Passstück
sind nicht erlaubt.
Alle Antragsformulare können Sie hier über die vorgenannten "Links" oder über
die Seite Online-Formulare aufrufen.