|


Stand:
01.01.2012
| |
|
Organisch gebundener
Kohlenstoff - TOC |
| Sachstand nach Trinkwasserverordnung 2001:
Der TOC - abgeleitet vom Englischen "total organic carbon"
- ist als Parameter zur Erfassung des Gesamtgehaltes an den organischen
in der Regel natürlichen Wasserinhaltsstoffen (Huminstoffen) analog zur
neuen EG-Trinkwasserrichtlinie neu in die Trinkwasserverordnung
aufgenommen worden.
Der TOC ist Bestandteil der Anlage 3 Indikatorparameter. Ein
zahlenmäßiger Grenzwert ist nicht vorgesehen. Da organisch gebundener
Kohlenstoff als natürlicher Inhaltsstoff in Gewässern vorkommt, liegt
eine Basis für eine Begründung von Höchstkonzentrationen nicht vor.
Die ursprüngliche vorgesehene Freistellung von der Messverpflichtung
für Wasserversorger mit einer Wasserabgabe unter 10.000 m³/Tag ist
angesichts der neuen DIN 50 930 Teil 6 vom Bundesrat gestrichen worden.
Das bedeutet, dass der TOC in allen Wasserversorgungsanlagen unabhängig
von ihrer Abgabemenge bestimmt werden muss.
Die neue DIN-Norm regelt den Einsatzbereich von Kupfer in der
Hausinstallation und sieht dort neben anderen Vorgaben den TOC - Wert bis
1,5 mg/l als Einsatzgrenze für den Einbau von Kupferrohren vor. |
|
TOC-Werte des Eigenwassers der Eislinger Gruppe:
|
| Pumpwerk Eislingen:
0,68 mg(C)/l
Pumpwerk Süßen :
0,58 mg(C)/l
Pumpwerk Mühlhausen: 0,69 mg(C)/l |
|