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Stand:
01.01.2012
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Bei Frost droht Rohrbruch
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Während einer Frostperiode muss
mindestens zwei Mal wöchentlich eine Kontrolle der Rohre vorgenommen
werden. Darauf macht die Rechtsschutzversicherung "ARAG" aufmerksam. Auch
wenn ein Gebäude über längere Zeit leer steht, hat der Eigentümer die
Pflicht, in der kalten Jahreszeit regelmäßig die Wasserrohre zu
kontrollieren. Er muss dafür sorgen, dass die Räume ausreichend beheizt
werden, um einen frostbedingten Rohrbruch zu verhindern. Andernfalls
riskiert der Eigentümer, den Schutz der Gebäudeversicherung zu
verlieren.
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