Zweckverband
Eislinger Wasserversorgungsgruppe         

                Info bei Frost                                                   
 


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 Stand:
01.01.2012

 


 

Bei Frost droht Rohrbruch

Während einer Frostperiode muss mindestens zwei Mal wöchentlich eine Kontrolle der Rohre vorgenommen werden. Darauf macht die Rechtsschutzversicherung "ARAG" aufmerksam. Auch wenn ein Gebäude über längere Zeit leer steht, hat der Eigentümer die Pflicht, in der kalten Jahreszeit regelmäßig die Wasserrohre zu kontrollieren. Er muss dafür sorgen, dass die Räume ausreichend beheizt werden, um einen frostbedingten Rohrbruch zu verhindern. Andernfalls riskiert der Eigentümer, den Schutz der Gebäudeversicherung zu verlieren.

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